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Gartengeräte mieten – Spielregeln und Tipps

So nutzen Sie den attraktiven Mietservice richtig!

Ob elektrische Heckenschere, Vertikutierer, Holzspalter oder grosse Baumaschine: Die Anschaffung teurer Gartengeräte, die Sie nur sehr selten benötigen, lohnt sich kaum. Die clevere Alternative sind Mietgeräte, die Sie nach der Nutzung einfach wieder zurückgeben. Das spart nicht nur jede Menge Geld und Ressourcen, sondern auch Platz. Worauf Sie achten müssen, damit Ihre Gartenpflege mit einem Mietgerät am Ende des Tages von Erfolg gekrönt ist, erfahren Sie jetzt.

Vorteile von Garten-Mietgeräten auf einen Blick:

  • Sie wählen für Ihr jeweiliges Vorhaben immer das perfekte Gartengerät. Somit bleiben Sie stets flexibel.
  • Die Nutzung einer gemieteten Baumaschine oder eines Grossgerätes zur Gartenpflege ist komfortabel, da der Anbieter die Wartung und Pflege sowie fällige Reparaturen übernimmt.
  • Mieten ist günstiger als Kaufen.
  • Sie benötigen keine Lagerfläche.

Wie Sie einen geeigneten Anbieter finden

Für das Anmieten von Gartengeräten und Baumaschinen gibt es folgende Anlaufstellen:

  1. Gartencenter und Baumärkte, die teilweise mit autorisierten Partnerunternehmen kooperieren. Die Anbieter betreiben eigene Webseiten, auf denen Sie alle relevanten Informationen zu den verfügbaren Geräten sowie Mietkonditionen erfahren. Der Vertragsabschluss sowie die Übernahme der Gartengeräte und Maschinen erfolgt vor Ort.
  2. Online-Mietportale sind reine Internetanbieter, die Gartengeräte und Baumaschinen zur Selbstabholung oder per Versand anbieten. Hier können Sie bequem Preise und Konditionen vergleichen und Ihr Wunschgerät für einen bestimmten Zeitraum mit wenigen Mausklicks online mieten. Achten Sie auf Zusatzkosten, beispielsweise Mietkosten für Anbauteile oder Zubehör, Kaution, Kosten für verspätete Rückgabe und dergleichen. Einige Anbieter offerieren auch nützliche Zusatzleistungen wie Versicherung oder Lieferung und Abholung gegen Gebühr.

Tipps zum Vertragsabschluss

Ganz gleich, ob Sie vor Ort oder online mieten: Ehe Sie den Mietvertrag für das Gartengerät oder die Baumaschine unterschreiben, lesen Sie bitte die Vertragsbedingungen genau durch. Hier geht es vor allem um die Haftung im Falle von Diebstahl, Schäden oder Verlust und Leistungen, die im Mietpreis enthalten sind. Erst wenn Sie alle Punkte verstanden haben und damit einverstanden sind, unterschreiben Sie den Vertrag.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Vor der Übernahme kontrollieren Sie das Mietgerät und das Zubehör auf Vollständigkeit, sichtbare Schäden und Schmutz. Falls Mängel vorliegen, dokumentieren Sie diese mithilfe von Fotos und informieren sofort den Vermieter. Falls Sie Geräte zur Gartenpflege vor Ort mieten, bestehen Sie auf einer Einweisung inklusive Probelauf. Ansonsten lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung.

Sicherheitsausrüstung nicht vergessen!

Für viele Gartengeräte wie beispielsweise Motorsensen, Kettensägen oder laute Baumaschinen benötigen Sie zwingend Schutzkleidung, einen Augen- oder Gesichtsschutz sowie Gehörschutz. Es ist sehr praktisch, wenn ein Grossteil der Sicherheitsausrüstung bereits in der Miete enthalten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besorgen Sie sich die erforderliche Schutzausrüstung bitte selbst. Hinweise dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung.